EMR vs. ASCA: Welche Anerkennung lohnt sich für Massagetherapeuten in der Schweiz?
Wer sich in der Schweiz als Massagetherapeut:in selbständig macht, stösst schnell auf zwei Namen: EMR und ASCA. Beide Register ermöglichen es deinen Kund:innen, die Behandlungskosten über die Zusatzversicherung der Krankenkasse zurückzufordern. Doch was genau steckt hinter den beiden Organisationen, und wo liegen die Unterschiede?
Was ist das EMR?
Das ErfahrungsMedizinische Register (EMR) ist das grösste und bekannteste Qualitätsregister für Komplementärmedizin in der Schweiz. Es wurde 1999 gegründet und wird von den meisten Zusatzversicherungen anerkannt. Therapeut:innen, die beim EMR registriert sind, erhalten eine sogenannte EMR-Nummer, die auf der Rechnung angegeben wird – so kann die Krankenkasse den Beitrag direkt verrechnen.
Was ist die ASCA?
Die ASCA (Schweizerische Stiftung für Komplementärmedizin) ist das zweite grosse Qualitätslabel. Sie verfolgt ein ähnliches Ziel wie das EMR: Therapeut:innen zertifizieren und damit den Zugang zur Kostenrückerstattung über die Zusatzversicherung sichern. Die ASCA wird ebenfalls von zahlreichen Versicherungen akzeptiert.
EMR und ASCA im Vergleich
Ausbildungsanforderungen
- EMR: Verlangt je nach Methode eine bestimmte Anzahl Ausbildungsstunden. Für Klassische Massage sind das in der Regel mindestens 150 Stunden Fachausbildung plus medizinische Grundlagen (Anatomie, Physiologie, Pathologie). Die Schulen müssen vom EMR anerkannt sein.
- ASCA: Stellt ähnliche Anforderungen an die Ausbildungsstunden, akzeptiert aber teilweise ein breiteres Spektrum an Schulen. Auch hier brauchst du eine solide Ausbildung in medizinischen Grundlagen.
Wichtig: Beide Register verlangen regelmässige Weiterbildung, damit die Registrierung aktiv bleibt.
Kosten
- EMR: Die jährliche Registrierungsgebühr liegt bei etwa CHF 100–200, je nach Anzahl registrierter Methoden.
- ASCA: Ähnliche Grössenordnung – rechne mit CHF 100–200 pro Jahr.
Die Kosten sind also vergleichbar. Entscheidend ist eher, welche Versicherungen das jeweilige Register anerkennen.
Anerkennung durch Krankenkassen
- EMR: Wird von der Mehrheit der Schweizer Zusatzversicherungen akzeptiert – es gilt als der «Standard» in der Branche.
- ASCA: Wird ebenfalls von vielen Versicherungen anerkannt, hat aber insgesamt eine etwas geringere Abdeckung als das EMR.
Viele Therapeut:innen entscheiden sich deshalb für eine Doppelregistrierung bei EMR und ASCA, um möglichst viele Versicherungen abzudecken.
Für wen eignet sich was?
- EMR ist die sichere Wahl, wenn du eine möglichst breite Versicherungsabdeckung willst. Es hat den höchsten Bekanntheitsgrad bei Kund:innen und Kassen.
- ASCA kann sinnvoll sein, wenn deine Ausbildungsschule primär ASCA-anerkannt ist oder du bestimmte Methoden anbietest, die bei der ASCA einfacher registriert werden können.
- Beide Register: Wenn du maximale Abdeckung willst und bereit bist, die doppelten Gebühren zu zahlen, ist eine Registrierung bei beiden die beste Option.
Fazit
Ob EMR oder ASCA – beide Register sind seriös und ermöglichen deinen Kund:innen, die Behandlungskosten über ihre Zusatzversicherung geltend zu machen. Das EMR hat insgesamt eine leicht breitere Anerkennung, während die ASCA bei gewissen Methoden Vorteile bieten kann. Am besten informierst du dich frühzeitig, welche Anerkennung deine Ausbildungsschule bietet, und wählst dann das passende Register – oder gleich beide.
Du planst, dich als Massagetherapeut:in selbständig zu machen? In unserem umfassenden Guide erfährst du alles Wichtige – von der Ausbildung über die Bewilligung bis zur Kundengewinnung.
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