Hygienevorschriften im Kosmetikstudio: Was in der Schweiz gilt
Kosmetik 2026-02-15 · 3 min Lesezeit

Hygienevorschriften im Kosmetikstudio: Was in der Schweiz gilt

Wer in der Schweiz ein Kosmetikstudio oder Nagelstudio betreibt, muss strenge Hygienevorschriften einhalten. Diese dienen dem Schutz der Kundinnen und Kunden sowie des Personals vor Infektionen und Krankheiten. Die Grundlage bildet das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), das zusammen mit kantonalen Behörden die Rahmenbedingungen festlegt.

Hygieneplan und Hygienekonzept: Die Basis für jedes Studio

Jedes Kosmetik- und Nagelstudio in der Schweiz braucht ein schriftliches Hygienekonzept. Dieses Dokument beschreibt alle Massnahmen, die im Betrieb zur Einhaltung der Hygiene getroffen werden. Ein solider Hygieneplan umfasst folgende Punkte:

  • Reinigungsplan: Wann und wie werden Arbeitsflächen, Geräte und Räumlichkeiten gereinigt?
  • Desinfektionsprotokoll: Welche Desinfektionsmittel werden eingesetzt und in welchen Abständen?
  • Sterilisationsverfahren: Wie werden wiederverwendbare Instrumente sterilisiert?
  • Abfallentsorgung: Wie wird mit kontaminierten Materialien umgegangen?
  • Personalschulung: Wie wird sichergestellt, dass alle Mitarbeitenden die Hygieneregeln kennen und einhalten?

Dieser Plan muss jederzeit im Studio einsehbar sein und regelmässig aktualisiert werden. Bei kantonalen Kontrollen wird er als Erstes verlangt.

Hygienevorschriften im Kosmetikstudio

In Kosmetikstudios, in denen direkt mit der Haut gearbeitet wird, gelten besonders strenge Anforderungen. Alle Instrumente, die mit der Haut in Kontakt kommen, müssen nach jeder Kundin oder jedem Kunden desinfiziert oder entsorgt werden.

  • Einwegmaterialien verwenden: Wattepads, Schwämmchen, Microbrushes und ähnliche Materialien dürfen nur einmal verwendet werden.
  • Desinfektion zwischen Kundinnen und Kunden: Liegen, Arbeitsflächen und wiederverwendbare Werkzeuge müssen zwischen jeder Behandlung gründlich desinfiziert werden.
  • Händehygiene: Gründliches Händewaschen und Desinfektion vor und nach jeder Behandlung ist Pflicht. Bei invasiveren Behandlungen sind Einmalhandschuhe erforderlich.
  • Produkthygiene: Cremes und Lotionen dürfen nur mit sauberen Spateln entnommen werden, nie direkt mit den Fingern aus dem Tiegel.

Spezielle Anforderungen im Nagelstudio

Im Nagelstudio kommen zusätzliche Anforderungen hinzu, da hier oft mit scharfen und feilenden Instrumenten gearbeitet wird:

  • Autoklav für Metallinstrumente: Wiederverwendbare Metallinstrumente wie Nagelhautschieber, Scheren und Zangen müssen in einem Autoklav (Dampfsterilisator) sterilisiert werden. Eine einfache Desinfektion reicht bei diesen Werkzeugen nicht aus.
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Nageldesignerinnen und -designer sollten Einmalhandschuhe, Schutzbrillen und bei Bedarf Mundschutz tragen, insbesondere beim Arbeiten mit Acryl- oder Gelprodukten.
  • Staubabsaugung: Beim Feilen von Kunst- und Naturnägeln entsteht Feinstaub, der gesundheitsschädlich sein kann. Eine professionelle Staubabsaugung am Arbeitsplatz ist daher unverzichtbar, um die Atemwege von Personal und Kundschaft zu schützen.
  • Fräser und Bits: Auch Aufsätze für elektrische Nagelfeilen müssen nach jeder Nutzung gereinigt und desinfiziert werden.

Kantonale Gesundheitskontrollen

In der Schweiz liegt die Durchsetzung der Hygienevorschriften bei den kantonalen Gesundheitsbehörden. Das bedeutet, dass je nach Kanton leicht unterschiedliche Anforderungen gelten können. Grundsätzlich gilt aber überall:

  • Unangekündigte Kontrollen durch die kantonale Lebensmittel- oder Gesundheitspolizei sind möglich.
  • Mängel können zu Auflagen, Bussen oder im Extremfall zur Schliessung des Betriebs führen.
  • Es empfiehlt sich, sich bei der zuständigen Gemeinde oder dem Kanton über die spezifischen Anforderungen zu informieren, bevor man ein Studio eröffnet.

Einige Kantone verlangen zudem einen Nachweis über Hygieneausbildung oder den Besuch eines entsprechenden Kurses, bevor eine Bewilligung erteilt wird.

Fazit: Hygiene ist kein Nice-to-have

Saubere Arbeitsbedingungen sind nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein wichtiges Qualitätsmerkmal, das Vertrauen bei der Kundschaft schafft. Wer ein Kosmetik- oder Nagelstudio eröffnen möchte, sollte sich frühzeitig mit den Hygienevorschriften auseinandersetzen und diese von Anfang an konsequent umsetzen.

Erfahre in unseren ausführlichen Guides alles Weitere zur Gründung deines Kosmetik- oder Nagelstudios.

Von der Redaktion · selbständig.you

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