Krankenkasse Abrechnung Massage Schweiz: So rechnest du richtig ab
Massage 2026-05-03 · 2 min Lesezeit

Krankenkasse Abrechnung Massage Schweiz: So rechnest du richtig ab

Als selbständige Masseurin oder selbständiger Masseur in der Schweiz kannst du unter bestimmten Voraussetzungen direkt mit den Krankenkassen abrechnen. Das eröffnet dir zusätzliche Einnahmequellen und macht deine Behandlungen für Patienten attraktiver, da diese nur den Selbstbehalt zahlen müssen.

Voraussetzungen für die Krankenkasse Abrechnung Massage

Damit du über die Zusatzversicherung der Krankenkassen abrechnen kannst, musst du bestimmte Qualifikationen nachweisen. Die meisten Schweizer Krankenkassen verlangen eine anerkannte Ausbildung in klassischer Massage oder medizinischer Massage von mindestens 150 Stunden. Zusätzlich benötigst du oft eine Registrierung beim Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) oder einer anderen anerkannten Berufsorganisation.

Wichtige Schritte zur Anerkennung

  • Ausbildungsnachweis bei den gewünschten Krankenkassen einreichen
  • EGK-Nummer (Erfahrungsmedizinische Gesellschaft für Komplementärtherapie) beantragen
  • ZSR-Nummer beim Bundesamt für Gesundheit beantragen
  • Berufshaftpflichtversicherung abschliessen (mindestens CHF 2 Millionen)

Der Abrechnungsprozess Schritt für Schritt

Sobald du die Anerkennung hast, läuft die Abrechnung standardisiert ab. Du stellst nach jeder Behandlung eine Rechnung aus, die spezielle Angaben enthalten muss: deine ZSR-Nummer, die Diagnose des Arztes (falls vorhanden), Behandlungsdatum, Therapieform und den Tarif.

Die Tarife variieren je nach Kanton und Krankenkasse. In der Regel liegen sie zwischen CHF 80 und CHF 120 pro Stunde. Einige Kassen arbeiten mit Pauschaltarifen, andere rechnen nach Minuten ab. Du musst die Rechnung direkt an die Zusatzversicherung des Patienten senden oder über ein Abrechnungszentrum abwickeln.

Häufige Abrechnungsfehler vermeiden

  • Vollständige Rechnungsangaben: Niemals ZSR-Nummer oder Behandlungsdetails vergessen
  • Korrekte Tarifanwendung: Jede Kasse hat eigene Tarife – informiere dich vorab
  • Behandlungslimits beachten: Viele Zusatzversicherungen haben jährliche Höchstbeträge
  • Rechtzeitige Einreichung: Die meisten Kassen haben Einreichefristen von 30-90 Tagen

Administrative Pflichten und AHV-Beiträge

Als selbständige/r Masseur/in musst du deine Einkünfte aus Krankenkassenabrechnungen bei der AHV-Ausgleichskasse anmelden. Diese Einkommen sind AHV-pflichtig und müssen in deiner Steuererklärung erscheinen. Führe deshalb eine saubere Buchhaltung und bewahre alle Belege mindestens zehn Jahre auf.

Plane auch Zeit für die Administration ein: Rechnungsstellung, Nachfassen bei unbezahlten Rechnungen und die Korrespondenz mit verschiedenen Krankenkassen können zeitaufwändig sein. Viele Therapeuten arbeiten deshalb mit spezialisierten Abrechnungsdienstleistern zusammen.

Die selbständige Tätigkeit als Masseur/in bietet grossartige Möglichkeiten, erfordert aber auch unternehmerisches Denken. Auf selbständig.you findest du kostenlose Leitfäden, die dir beim Aufbau deiner erfolgreichen Praxis helfen – von der Anmeldung bis zur optimalen Praxisführung.

Von der Redaktion · selbständig.you

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