Mehrwertsteuer für Beauty Salons in der Schweiz: Alles was du wissen musst
Allgemein 2026-04-13 · 1 min Lesezeit

Mehrwertsteuer für Beauty Salons in der Schweiz: Alles was du wissen musst

Als Beauty-Profi in der Schweiz stehst du früher oder später vor der Frage: Wann muss ich Mehrwertsteuer (MWST) abrechnen? Die gute Nachricht ist, dass die meisten Beauty Salons in der Schweiz von der MWST befreit sind – aber nur solange bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

MWST-Befreiung für Beauty-Behandlungen

Grundsätzlich sind kosmetische und ästhetische Behandlungen in der Schweiz von der Mehrwertsteuer befreit. Das betrifft typische Salon-Services wie:

  • Gesichtsbehandlungen und Hautpflege
  • Maniküre und Pediküre
  • Massage (ohne medizinische Indikation)
  • Permanent Make-up
  • Wimpernverlängerung
  • Augenbrauen-Styling

Diese Befreiung gilt jedoch nur, wenn du ausschliesslich solche Dienstleistungen anbietest und dein Jahresumsatz unter CHF 100'000 liegt.

Wann wird die MWST-Pflicht ausgelöst?

Du musst dich für die Mehrwertsteuer registrieren, wenn eine dieser Bedingungen zutrifft:

Umsatzgrenze überschritten

Übersteigt dein Jahresumsatz CHF 100'000, wirst du automatisch MWST-pflichtig. Dabei zählen alle Einnahmen aus selbständiger Erwerbstätigkeit – auch die von der MWST befreiten Beauty-Services.

Zusätzliche Aktivitäten

Verkaufst du neben deinen Behandlungen auch Produkte wie Kosmetika, Pflegeprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel? Dann unterliegst du der MWST-Pflicht, unabhängig vom Umsatz.

Freiwillige Registrierung

Du kannst dich auch freiwillig für die MWST registrieren, wenn dein Umsatz unter CHF 100'000 liegt. Das kann sinnvoll sein, wenn du hohe Investitionen tätigst und die Vorsteuer zurückfordern möchtest.

MWST-Sätze für Beauty Salons

Falls du MWST-pflichtig wirst, gelten folgende Steuersätze:

  • 7,7% Normalsatz für Produktverkäufe
  • 7,7% für gewerbliche Dienstleistungen
  • 0% für befreite Beauty-Behandlungen (auch bei MWST-Pflicht)

Praktische Tipps für die Umsetzung

Führe von Anfang an eine saubere Buchhaltung und trenne klar zwischen MWST-befreiten Behandlungen und steuerpflichtigen Produktverkäufen. Informiere dich frühzeitig bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung über deine Pflichten.

Beachte auch, dass parallel zur MWST deine AHV-Beiträge als Selbständigerwerbende anfallen – unabhängig von der Steuerbefreiung für Beauty-Services.

Bei selbständig.you findest du kostenlose Leitfäden, die dir beim Aufbau deines Beauty-Business in der Schweiz helfen – von der Anmeldung bis zur korrekten Abrechnung.

Von der Redaktion · selbständig.you

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