Coiffeursalon eröffnen Schweiz: EFZ, L-GAV, Kosten und alle Schritte (2026)
Coiffeur 2026-03-09 · 10 min Lesezeit

Coiffeursalon eröffnen Schweiz: EFZ, L-GAV, Kosten und alle Schritte (2026)

Der Coiffeur-Beruf gehört zu den traditionsreichsten und am stärksten regulierten Berufen im Schweizer Beauty- und Wellnessbereich. Wer einen eigenen Coiffeursalon in der Schweiz eröffnen will, muss sich nicht nur mit der Gründung einer Firma beschäftigen, sondern auch mit Ausbildungsanforderungen, dem allgemeinverbindlichen Landes-Gesamtarbeitsvertrag (L-GAV), kantonalen Bewilligungen und branchenspezifischen Vorschriften. Das macht den Einstieg anspruchsvoller als in vielen anderen Beauty-Berufen, aber auch planbarer.

In diesem umfassenden Leitfaden erfährst du alles, was du 2026 wissen musst, um deinen eigenen Coiffeursalon in der Schweiz zu eröffnen: von der Ausbildung über die Rechtsform und die Kosten bis hin zur Kundengewinnung. Ob du direkt einen Salon mietest oder mit Stuhlmiete startest, hier findest du die Antworten.

Ausbildung: EFZ und Weiterbildungen

Die Grundausbildung im Coiffeur-Beruf ist das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) als Coiffeuse/Coiffeur. Die Lehre dauert drei Jahre und wird im dualen System absolviert: Du arbeitest im Lehrbetrieb und besuchst parallel die Berufsfachschule. Während der Ausbildung erhältst du einen Lehrlingslohn (ca. CHF 600 im ersten Lehrjahr bis ca. CHF 1'400 im dritten Lehrjahr).

Nach dem EFZ stehen dir verschiedene Weiterbildungen offen:

  • Berufsprüfung (BP) mit eidg. Fachausweis: Die BP vertieft deine fachlichen und betriebswirtschaftlichen Kenntnisse. Sie ist die erste Stufe der höheren Berufsbildung und qualifiziert dich als Spezialist:in im Coiffeur-Beruf. Der eidg. Fachausweis wird von der Branche hoch geschätzt und ist eine solide Basis, wenn du einen eigenen Salon führen willst.
  • Höhere Fachprüfung (HFP) als Coiffeurmeister:in: Die höchste Stufe im Berufsfeld. Mit dem Diplom als Coiffeurmeister:in verfügst du über umfassende unternehmerische und fachliche Kompetenzen. Du bist qualifiziert, einen grösseren Betrieb zu führen, Lehrlinge auszubilden und die Branche aktiv mitzugestalten.
  • Spezialisierungskurse: Coloristik, Haarverlängerungen, Bartpflege, Braut-Styling und weitere Bereiche bieten dir die Möglichkeit, dich von der Konkurrenz abzuheben.

Wichtig: Rein rechtlich brauchst du kein EFZ, um einen Coiffeursalon zu eröffnen. In der Schweiz gibt es keine allgemeine Meisterpflicht wie in Deutschland. Du kannst also theoretisch ohne formale Ausbildung einen Salon betreiben. Aber: Ohne EFZ darfst du dich nicht "Coiffeuse/Coiffeur EFZ" nennen. In der Praxis erwarten Kund:innen und die Branche eine fundierte Ausbildung. Ein Salon ohne qualifizierte Fachperson hat es schwer, Vertrauen aufzubauen und Mitarbeitende zu finden. Ausserdem darfst du ohne EFZ und mindestens drei Jahre Berufserfahrung keine Lehrlinge ausbilden.

L-GAV: Der Landes-Gesamtarbeitsvertrag

Was den Coiffeur-Beruf in der Schweiz von fast allen anderen Beauty-Berufen unterscheidet, ist der Landes-Gesamtarbeitsvertrag (L-GAV). Dieser Gesamtarbeitsvertrag wurde zwischen dem Branchenverband coiffureSUISSE und den Gewerkschaften ausgehandelt und ist vom Bundesrat allgemeinverbindlich erklärt worden. Das bedeutet: Er gilt nicht nur für Verbandsmitglieder, sondern für alle Coiffeursalons mit Angestellten in der Schweiz.

Die wichtigsten Bestimmungen des L-GAV im Überblick:

  • Mindestlöhne: Mit EFZ beträgt der Mindestlohn ca. CHF 4'100 pro Monat (13 Mal pro Jahr). Mit Berufsprüfung (BP/eidg. Fachausweis) steigt er auf ca. CHF 4'600 pro Monat. Diese Beträge werden regelmässig angepasst, prüfe daher immer die aktuellen Zahlen bei coiffureSUISSE.
  • 13. Monatslohn: Jede:r Angestellte hat Anspruch auf einen 13. Monatslohn. Das musst du bei deiner Kalkulation einplanen.
  • Ferienanspruch: Bis zum 50. Altersjahr haben Angestellte Anspruch auf 5 Wochen Ferien pro Jahr. Ab dem 50. Altersjahr erhöht sich der Anspruch auf 6 Wochen.
  • Maximale Arbeitszeit: Die wöchentliche Arbeitszeit darf 43 Stunden nicht überschreiten.
  • Weiterbildungspflicht: Der L-GAV sieht eine obligatorische Weiterbildung für Angestellte vor. Du musst als Arbeitgeber:in dafür sorgen, dass deine Mitarbeitenden die vorgeschriebenen Kurse besuchen können.
  • Vollzugs- und Weiterbildungsbeiträge: Sowohl Arbeitgeber:innen als auch Arbeitnehmer:innen zahlen Beiträge an die paritätische Kommission, die den L-GAV überwacht.

Was heisst das für dich? Solange du als Einzelperson (solo-selbständig) arbeitest, betrifft dich der L-GAV nicht direkt. Sobald du aber die erste Mitarbeiterin oder den ersten Mitarbeiter anstellst, musst du dich vollumfänglich an den L-GAV halten: Mindestlöhne, 13. Monatslohn, Ferienregelung, Arbeitszeitvorschriften und Weiterbildungspflichten. Das macht die Personalkosten im Coiffeur-Bereich deutlich planbarer, aber auch höher als in nicht regulierten Beauty-Berufen.

Bewilligungen und Vorschriften

Anders als bei vielen Beauty-Berufen gibt es für den Coiffeur-Beruf in einigen Kantonen spezifische Anforderungen:

  • Berufsausübungsbewilligung: Einzelne Kantone verlangen für das Führen eines Coiffeursalons eine Berufsausübungsbewilligung. Die Anforderungen variieren stark von Kanton zu Kanton. Erkundige dich frühzeitig beim zuständigen kantonalen Amt (oft das Amt für Wirtschaft oder das Volkswirtschaftsdepartement).
  • Hygienevorschriften: Coiffeursalons unterliegen strengen Hygienevorschriften. Dazu gehören die Desinfektion von Werkzeugen (Scheren, Kämme, Rasiermesser), die regelmässige Reinigung von Waschstationen und Arbeitsplätzen sowie die korrekte Lagerung von Produkten.
  • Chemikalienvorschriften: Im Coiffeur-Beruf arbeitest du täglich mit Chemikalien: Haarfarben, Blondierungen, Dauerwellen-Lösungen. Für die Lagerung und Entsorgung dieser Produkte gelten besondere Vorschriften. Du brauchst allenfalls ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) für jedes Produkt und musst die korrekte Entsorgung von Chemikalien sicherstellen.
  • Wasser und Abwasser: Der Wasserverbrauch in einem Coiffeursalon ist hoch. Stelle sicher, dass deine Räumlichkeiten über ausreichend Wasseranschlüsse verfügen und die Abwasserentsorgung den lokalen Vorschriften entspricht.
  • Brandschutz: Einige Produkte im Salon sind leicht entzündlich. Achte auf die Einhaltung der Brandschutzvorschriften, insbesondere bei der Lagerung von Aerosolen und chemischen Produkten.
  • Lebensmittelrechtliche Vorschriften: Falls du im Salon Getränke oder kleine Snacks anbietest (was viele Salons tun), können je nach Kanton zusätzliche Auflagen gelten.

Rechtsform und Gründung

Wie bei den meisten Selbständigkeiten in der Schweiz ist die Einzelfirma der einfachste und günstigste Einstieg. Du meldest dich bei der kantonalen Ausgleichskasse als selbständig erwerbend an, und sobald du einen Umsatz von CHF 100'000 pro Jahr erreichst, ist der Handelsregistereintrag Pflicht.

Allerdings solltest du im Coiffeur-Bereich frühzeitig über die Gründung einer GmbH nachdenken, besonders wenn du vorhast, Mitarbeitende anzustellen. Warum?

  • L-GAV-Verpflichtungen: Sobald du Angestellte hast, trägst du als Einzelfirma die volle persönliche Haftung für alle L-GAV-Pflichten. Bei einer GmbH ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.
  • Arbeitgeberobligationen: Als Arbeitgeber:in musst du UVG (Unfallversicherung), BVG (berufliche Vorsorge, ab einem Jahreslohn von CHF 22'050 pro Mitarbeiter:in) und KTG (Krankentaggeldversicherung) abschliessen. Diese Kosten sind erheblich und kalkulierbarer mit einer GmbH.
  • Professionelles Auftreten: Eine GmbH signalisiert Kund:innen und Mitarbeitenden, dass du es ernst meinst.

Die Gründungsschritte im Überblick:

  1. Businessplan erstellen (Konzept, Zielgruppe, Standort, Finanzplan)
  2. Ausgleichskasse: Anmeldung als selbständig erwerbend
  3. Handelsregister: Eintrag als Einzelfirma oder GmbH
  4. Kantonale Bewilligungen prüfen und beantragen
  5. Versicherungen abschliessen (Berufshaftpflicht, UVG falls Angestellte)
  6. Bankkonto eröffnen (bei GmbH: Kapitaleinlagekonto)
  7. Mehrwertsteuer prüfen (Pflicht ab CHF 100'000 Jahresumsatz)

Kosten im Überblick

Die Kosten für die Eröffnung eines Coiffeursalons variieren stark, je nachdem ob du einen bestehenden Salon übernimmst, neu einrichtest oder mit Stuhlmiete startest. Hier eine realistische Aufstellung:

PositionKosten (CHF)
Ausbildung EFZ (3 Jahre Lehre)Lehrlingslohn (du verdienst während der Ausbildung)
Coiffeurstühle (2-4 Stück)1'000 – 4'000
Waschstation1'500 – 5'000
Spiegel, Beleuchtung500 – 2'000
Werkzeuge (Scheren, Föhn, Glätteisen etc.)500 – 2'000
Produkte (Startbestand: Farben, Shampoos, Stylingprodukte)1'000 – 3'000
Einrichtung und Umbau Salon5'000 – 30'000
Raummiete (pro Monat)1'000 – 3'500/Monat
Berufshaftpflichtversicherung (pro Jahr)200 – 500/Jahr
Marketing und Website500 – 3'000
Total Minimum (Stuhlmiete-Modell)3'000 – 8'000
Total eigener Salon (vollständige Einrichtung)20'000 – 60'000

Die Spannbreite ist gross. Ein schlichter Salon in einer Kleinstadt mit gebrauchter Einrichtung liegt am unteren Ende. Ein moderner Salon an einer Toplage in Zürich, Basel oder Bern kann schnell CHF 50'000 und mehr kosten. Stuhlmiete ist der günstigste Einstieg: Du mietest einen Arbeitsplatz in einem bestehenden Salon und bringst deine eigenen Werkzeuge und Produkte mit. So kannst du mit wenigen tausend Franken starten und dir zunächst eine Kundschaft aufbauen.

Standort und Einrichtung

Der Standort ist im Coiffeur-Beruf besonders entscheidend. Anders als bei mobilen Masseur:innen oder Kosmetiker:innen, die zu Kund:innen nach Hause gehen können, sind Coiffeursalons auf Laufkundschaft angewiesen. Ein guter Standort mit viel Fussgängerverkehr, guter Sichtbarkeit und einfacher Erreichbarkeit kann den Unterschied zwischen Erfolg und Misserfolg ausmachen.

Achte bei der Standortwahl auf:

  • Frequenz: Wie viele Menschen gehen täglich an deinem Salon vorbei?
  • Erreichbarkeit: Gibt es Parkplätze oder ÖV-Anbindung in der Nähe?
  • Konkurrenzdichte: Wie viele Salons gibt es bereits in der Umgebung?
  • Mietpreis im Verhältnis zum Potenzial: Ein teurer Standort lohnt sich nur, wenn die Frequenz entsprechend hoch ist.
  • Infrastruktur: Ausreichend Wasseranschlüsse, Strom (Föhne und Geräte brauchen viel Strom!), Belüftung (wegen Chemikalien) und Abwasser.

Bei der Einrichtung deines Salons solltest du ein stimmiges Gesamtkonzept verfolgen. Kund:innen verbringen oft 30 bis 90 Minuten im Salon, und das Ambiente beeinflusst massgeblich, ob sie wiederkommen. Achte auf:

  • Sauberes, modernes Design: Gute Beleuchtung (wichtig für Farbberatung!), bequeme Stühle, ansprechende Spiegel.
  • Funktionale Aufteilung: Empfangsbereich, Waschbereich, Schneide- und Stylingbereich, eventuell ein separater Bereich für Farbe.
  • Wartebereich: Bequeme Sitzgelegenheiten, Zeitschriften, allenfalls Getränke.
  • Rückzugsbereich für Mitarbeitende: Wenn du Angestellte hast, brauchst du gemäss Arbeitsgesetz einen geeigneten Pausenraum.

Stuhlmiete als Alternative: Wenn du noch nicht bereit bist, einen eigenen Salon zu eröffnen, ist die Stuhlmiete ein beliebtes Einstiegsmodell. Du mietest einen Arbeitsplatz in einem bestehenden Salon und arbeitest als Selbständige:r. Die Miete liegt typischerweise zwischen CHF 500 und 1'500 pro Monat, abhängig von Standort und Ausstattung. Du baust dir deine eigene Kundschaft auf, ohne das volle finanzielle Risiko eines eigenen Salons zu tragen.

Mitarbeiter:innen und L-GAV-Pflichten

Sobald dein Salon wächst und du Mitarbeitende anstellen willst, betrittst du den reguliertesten Bereich des Coiffeur-Berufs. Der L-GAV setzt klare Rahmenbedingungen, an die du dich halten musst:

  • Mindestlöhne einhalten: Angestellte mit EFZ erhalten mindestens ca. CHF 4'100/Monat, mit eidg. Fachausweis mindestens ca. CHF 4'600/Monat (jeweils 13 Mal). Diese Mindestlöhne gelten unabhängig davon, ob du Verbandsmitglied bist oder nicht.
  • Sozialversicherungen: AHV/IV/EO (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil je ca. 5,3%), UVG (Berufsunfallversicherung obligatorisch, Nichtberufsunfall ab 8h/Woche), BVG (ab einem Jahreslohn von CHF 22'050), ALV (Arbeitslosenversicherung), FAK (Familienzulagen).
  • Krankentaggeldversicherung (KTG): Der L-GAV schreibt eine Krankentaggeldversicherung vor. Die Prämien werden zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in aufgeteilt.
  • Ferienanspruch und Arbeitszeiten: 5 Wochen Ferien (6 Wochen ab 50 Jahren), maximal 43 Stunden pro Woche. Überstunden müssen kompensiert oder mit Zuschlag ausbezahlt werden.
  • Weiterbildung: Du musst deinen Mitarbeitenden ermöglichen, die obligatorischen Weiterbildungen gemäss L-GAV zu besuchen.

Lehrlinge ausbilden: Wenn du ein EFZ hast, mindestens drei Jahre Berufserfahrung vorweisen kannst und den Berufsbildnerkurs absolviert hast, darfst du Lehrlinge ausbilden. Das ist eine grossartige Möglichkeit, Nachwuchskräfte nach deinen Vorstellungen zu formen. Die Lehrlingslöhne liegen deutlich unter den Mindestlöhnen (ca. CHF 600 bis 1'400 pro Monat), aber du investierst viel Zeit in die Betreuung.

Marketing und Kundengewinnung

Ein Coiffeursalon lebt von Stammkund:innen und Weiterempfehlungen. Aber du musst zuerst sichtbar werden. Hier sind die wichtigsten Marketingmassnahmen:

  • Google Business Profil: Absolut unverzichtbar. Die meisten Menschen suchen "Coiffeur in meiner Nähe" auf Google. Ein vollständiges Profil mit Fotos, Öffnungszeiten, Preisen und Bewertungen ist dein wichtigstes Marketinginstrument. Es ist kostenlos.
  • Online-Buchungssysteme: Plattformen wie Treatwell, Salonkee oder Planity ermöglichen es Kund:innen, direkt online zu buchen. Das spart dir Zeit am Telefon und macht deinen Salon rund um die Uhr erreichbar. Die Kosten liegen bei ca. CHF 50 bis 150 pro Monat, je nach Anbieter und Funktionsumfang.
  • Instagram und Social Media: Zeige deine Arbeit! Vorher-Nachher-Bilder, Farbveränderungen, Styling-Tipps. Instagram ist die wichtigste Plattform für Coiffeure. Poste regelmässig und verwende lokale Hashtags.
  • Eigene Website: Eine einfache, professionelle Website mit deinen Dienstleistungen, Preisen, Standort und Buchungsmöglichkeit. Muss nicht teuer sein, aber modern und mobilfreundlich.
  • Treueprogramme: Stempelkarten (jeder 10. Haarschnitt gratis), Empfehlungsprämien oder Geburtstagsrabatte. Kleine Gesten, die Kund:innen binden.
  • Eröffnungsangebote: Zum Start kannst du mit reduzierten Preisen oder einem Gratis-Service (z.B. kostenlose Kopfhautanalyse) neue Kund:innen gewinnen.

Was die Preisgestaltung angeht, hier einige Richtwerte für die Schweiz (Stand 2026):

DienstleistungPreisrahmen (CHF)
Herrenschnitt45 – 80
Damenschnitt (waschen, schneiden, föhnen)80 – 180
Färbung150 – 350
Strähnchen/Balayage180 – 400
Bartpflege25 – 50
Hochzeitsstyling200 – 500

Die Preise variieren stark je nach Standort, Erfahrung und Positionierung. In Zürich oder Genf liegen die Preise tendenziell am oberen Ende, in ländlichen Gebieten tiefer. Setze deine Preise so, dass sie deine Kosten decken und dir einen angemessenen Lohn ermöglichen.

Checkliste: Coiffeursalon eröffnen

Hier die wichtigsten Schritte im Überblick, damit du nichts vergisst:

  1. Ausbildung abschliessen: EFZ als Coiffeuse/Coiffeur, idealerweise ergänzt durch die Berufsprüfung (BP).
  2. Berufserfahrung sammeln: Mindestens 2-3 Jahre in verschiedenen Salons arbeiten, um Erfahrung und Kundenstamm aufzubauen.
  3. Businessplan erstellen: Zielgruppe, Standort, Positionierung, Finanzplan und Umsatzprognose definieren.
  4. Rechtsform wählen: Einzelfirma oder GmbH, je nach Situation und Wachstumsplan.
  5. Ausgleichskasse anmelden: Selbständigkeit offiziell anmelden.
  6. Kantonale Bewilligungen prüfen: Berufsausübungsbewilligung und weitere Auflagen abklären.
  7. Standort finden und Mietvertrag abschliessen: Auf Lage, Infrastruktur und Mietbedingungen achten.
  8. Salon einrichten: Stühle, Waschstationen, Spiegel, Beleuchtung, Werkzeuge und Produkte beschaffen.
  9. Versicherungen abschliessen: Berufshaftpflicht, allenfalls Betriebsversicherung und UVG (falls Angestellte).
  10. Buchhaltung einrichten: Buchhaltungssoftware wählen oder Treuhänder beauftragen.
  11. Marketing starten: Google Business Profil einrichten, Website erstellen, Social-Media-Kanäle aufbauen.
  12. Eröffnung planen: Eröffnungsevent, erste Angebote, lokale Medien informieren.
  13. L-GAV studieren (falls Angestellte geplant): Mindestlöhne, Ferienregelung, Arbeitszeitvorschriften und Sozialversicherungspflichten kennen.

Dein nächster Schritt

Einen Coiffeursalon in der Schweiz zu eröffnen ist dank des L-GAV und der branchenspezifischen Vorschriften anspruchsvoller als in vielen anderen Beauty-Berufen. Aber genau das macht den Beruf auch besonders: Wer sich gut vorbereitet, kann mit einem soliden Geschäftsmodell und klarer Positionierung erfolgreich sein. Die Nachfrage nach qualifizierten Coiffeuren und Coiffeusen ist in der Schweiz hoch, und der Fachkräftemangel in der Branche bietet Chancen für gut aufgestellte Salons.

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Von der Redaktion · selbständig.you

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